Allgemeine Geschäftsbedingungen von TCR Reinigungstechnik (Handel)
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erklärt sich durch die Auftragserteilung mit diesen in vollem Umfange einverstanden.
Anderslautende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftliche anerkannt haben.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Erteilung einer Rechnung an den Kunden ersetzt diese Bestätigung.
3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab unserem Verkaufslager, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll, Montage und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verbindlich ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis.
4. Lieferung
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.
Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Liefertermine kann nur unter der Voraussetzung ungestörter Abläufe übernommen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebstörung, Streik, Aussperrung, behördlicher Maßnahmen und andere vorhergesehene Umstände bei uns oder unseren Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
Mit Verlassen des Betriebs oder mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über.
5. Beanstandungen
Rügen wegen Gewicht, Stückzahl, Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Empfangsort durch schriftliche Anzeige mitgeteilt werden.
Mängel, die auch durch sofortiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
6. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Verjährungsfrist der Ansprüche des Käufers bei Mängeln beträgt 12 Monate, bei Verbrauchern 24 Monate, sie beginnt mit der Lieferung. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage bzw. Betrieb entgegen den technischen Leistungsdaten / Parametern in den Datenblättern, natürliche Abnutzung oder Verschleiß, insbesondere bei Teilen, die in Folge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung sowie dem Bestimmungszweck zuwider laufende oder sonstige artfremde Einflüsse. Im Falle einer Gewährleistung sind wir verpflichtet, ein mangelfreies Gerät oder mangelhafte Teile unentgeltlich nachzubessern oder durch ein taugliches Gerät oder taugliche Teile zu ersetzen. Die bemängelten Teile sind uns zurückzugeben. Führen Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig nicht zu einer Behebung des Mangels, so kann der Käufer bezüglich der mangelhaften Geräte die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Behebung von Mängeln durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
Für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden,
e) im Rahmen einer ausdrücklichen Garantiezusage
f) für Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei mittlerer Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten, danach tritt automatisch Verzug mit den damit verbundenen Rechtsfolgen ein. Bei Zahlung gewähren wir Skonto wie in der Auftragsbestätigung / Rechnung angegeben. Ein Skontoabzug wird nur anerkannt, wenn sämtliche der mit Skontoabzug den zu begleichenden Forderungen vorhergehenden Verbindlichkeiten abgedeckt sind. Eingehende Zahlungen werden ohne Rücksicht auf die Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet. Die Zahlung mit Wechseln bedarf einer besonderen Vereinbarung, Schecks werden grundsätzlich nur erfüllungshalber angenommen.
8. Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern.
Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern. Der Käufer kann Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderung übersteigt. Der Käufer tritt für den Fall der Weiterveräußerung auch sonstige Forderungen ab, die an die Stelle der Lieferung treten oder sonst hinsichtlich der Lieferung entstehen wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Verlust oder Zerstörung.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Unkaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Michelfeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeit. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Michelfeld. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt, vielmehr sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder weggefallenen Bedingung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall regelungsbedürftiger Lücken. Bei einem Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §§ 474 ff BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von TCR Reinigungstechnik für die Photovoltaikreinigung (Dienstleistung)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Reinigung von Photovoltaikanlagen, die zwischen TCR Reinigungstechnik (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden.
1. 2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber privaten als auch gewerblichen Kunden, es sei denn, in den nachfolgenden Bestimmungen wird ausdrücklich eine Unterscheidung getroffen.
1. 3. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die professionelle Reinigung von Photovoltaikanlagen gemäß dem individuellen Angebot des Auftragnehmers. Die Reinigung erfolgt ausschließlich mit entmineralisiertem Wasser (Osmosewasser) ohne Zugabe von Reinigungsmitteln.
2.2. Der genaue Umfang der Reinigungsarbeiten, die zu reinigende Fläche und der voraussichtliche Zeitaufwand werden im Angebot des Auftragnehmers detailliert beschrieben.
2.3. Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Reinigungsarbeiten unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
3.3. Die Preisangaben des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich stets als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2. Die Zahlung erfolgt unmittelbar / sofort nach Erhalt der Rechnung, sofern auf der Rechnung keine abweichenden Zahlungsfristen ausgewiesen sind.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
5. Durchführung der Reinigung und Terminvergabe
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zugang zur Photovoltaikanlage zum vereinbarten Termin zu ermöglichen.
5.2. Die Terminvergabe erfolgt stets nach individueller Absprache mit dem Kunden.
5.3. Der Auftragnehmer ist bemüht, den Kunden nach Möglichkeit 2-3 Tage vor dem geplanten Termin zu informieren.
5.4. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Durchführung der Reinigungsarbeiten von äußeren Einflüssen wie Wetter und Temperaturen abhängig ist. Bei widrigen Umständen, die die Sicherheit des Personals oder des Materials gefährden könnten, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, einen zugesagten Termin ohne Angabe von Gründen und ohne daraus resultierende Konsequenzen für den Auftragnehmer zu verschieben. Der Kunde wird hierüber schnellstmöglich informiert.
5.5. Sofern bei Pachtanlagen der Grundstücksbesitzer den Einsatz einer Arbeitsbühne vorschreibt, trägt die Kosten für diese der Auftraggeber bzw. der Pächter (Dachpächter und Anlagenverwalter).
5.6. Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung der Reinigungsarbeiten einen funktionstüchtigen Wasseranschluss in unmittelbarer Nähe zur Anlage sowie einen betriebsbereiten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und die hierfür anfallenden Verbrauchskosten zu tragen.
5.7. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die zu reinigende Anlage sich in einem sicheren Zustand befindet und keine sicherheitsrelevanten Mängel (z.B. unisolierte Stromleitungen, defekte Dacheindeckung) aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, solche Mängel vor Beginn der Arbeiten auf eigene Kosten zu beseitigen.
5.8. Sofern für die Durchführung der Arbeiten mit Seilsicherung das Anbringen geeigneter Anschlagpunkte erforderlich ist, hat der Kunde dies zu gewährleisten und die Kosten dafür zu tragen.
5.9. Erforderliche Genehmigungen für Arbeitsstellenabsperrungen (z.B. Gehweg- oder Straßensperrungen) sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Der Auftragnehmer kann diese Pflicht gegen einen separaten Aufpreis für den Kunden übernehmen.
5.10. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer spätestens bei Auftragsvergabe über vorherige Reinigungen der Photovoltaikanlage zu informieren, einschließlich der Art der Reinigung und der verwendeten Mittel.
5.11. Kann die Dienstleistung aufgrund von Versäumnissen des Kunden (z.B. kein Zugang, fehlende Anschlüsse, mangelnde Sicherheit) nicht, stark verzögert oder beeinträchtigt ausgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Pauschale von [Fügen Sie hier Ihren Stundensatz ein, z.B. 60,- €] pro eingesetzte Arbeitskraft und Stunde sowie die angefallenen Fahrtkosten in Rechnung zu stellen.
6. Abnahme und Mängelrüge
6.1. Erfolgt nach Durchführung der Reinigung eine Kontrolle und Abnahme durch den Kunden oder dessen Beauftragten und werden dabei keine direkten und unmittelbaren Beanstandungen geäußert, die eine sofortige Nacharbeit durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers ermöglichen, so sind spätere Beanstandungen dem Büro der TCR Reinigungstechnik zu melden.
6.2. Das Büro der TCR Reinigungstechnik ist in besonderen Umständen permanent erreichbar über Telefon ([Tel. 0791 9540497]) und E-Mail ([entfernte E-Mail-Adresse]).
6.3. Unterbleibt eine unverzügliche Meldung von Beanstandungen gemäß Ziffer 6.1, ist eine spätere Geltendmachung von Mängeln ausgeschlossen, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, die bei der Abnahme hätten festgestellt werden können.
7. Stornierung
7.1. Eine Stornierung des erteilten Auftrags durch den Kunden ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der schriftlichen Form.
7.2. Im Falle einer Stornierung behält sich der Auftragnehmer vor, eine Stornierungsgebühr zu erheben, um die entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu kompensieren.
7.3. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung im Verhältnis zum vereinbarten Reinigungstermin und dem Umfang des Auftrags.
* Bei einer Stornierung bis zu [14] Tagen vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornierungsgebühr von [15%] des Netto-Auftragswertes fällig.
* Bei einer Stornierung weniger als [14] Tagen vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen zum Termin wird eine Stornierungsgebühr von [30%] des Netto-Auftragswertes fällig.
7.4. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Kunde lediglich zur Zahlung des nachgewiesenen geringeren Schadensersatzes verpflichtet.
7.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge aus wichtigem Grund zu stornieren.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, bei Streitigkeiten oder wenn die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich ist oder die Sicherheit des Personals oder des Materials des Auftragnehmers gefährdet ist.
*Sowie bei Unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt)
*Sicherheitsbedenken
*Nichtverfügbarkeit von Personal aufgrund von Krankheit
*Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Durchführung
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Reinigungsarbeiten fachgerecht und sorgfältig durchgeführt werden.
8.2. Mängel an der Reinigungsleistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
8.3. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist darüber hinaus möglich, wenn dem Auftragnehmer grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und er dabei wissentlich wesentliche Umstände verschwiegen hat.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
8.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel oder Beschädigungen der Photovoltaikanlage zurückzuführen sind und durch die Reinigung nicht verursacht wurden, sowie nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Wartung der Photovoltaikanlage durch den Kunden oder Dritte entstehen.
8.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass trotz modernster Reinigungstechnik mit entmineralisiertem Wasser kein Anspruch auf vollständige Entfernung besonders hartnäckiger Verschmutzungen (z.B. Flechten, Moose, Schwarzpilze, eingebrannter Vogelkot) besteht.
9. Datenschutz
9.1. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Amtsgericht Öhringen], sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.4. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Einzelvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
TCR Reinigungstechnik
Friedrichstraße 33
74545 Michelfeld
Tel. 0791 9540497
Fax 0791 9540498
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www.tcr-reinigungstechnik.de
UST DE269893285
Stand 18.03.2021